BVfK - Wochenendticker 29. September 2018

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Zum Unterschied zwischen Krieg und Dieselkrise.

 

Wie der Innenminister, so jetzt auch der Verkehrsminister: „Rein in die Kartoffeln – raus aus den Kartoffeln“

 

Staatliche Förderung führt zu einer enormen Verschiebung des wirtschaftlichen Gleichgewichts.

 

1931er Delage auf dem BVfK-Stand bei der Retro Classics Cologne 2018.

 

Marketing ist alles - oder wie erziehe ich meine Kundschaft.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Warum Whobuysmycar anders/besonders ist

 

WBMC: Aktuelle Fahrzeugangebote.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

„Call Me Maybe“ - Kfz-Neuwagenkäufer hat Anspruch auf Deaktivierung des Notrufsystems 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

was ist der Unterschied zwischen einem Krieg und der Dieselkrise? Die Dieselkrise kostet keine Menschenleben, auch wenn einige wenige Beteiligte meinen, die Volksgesundheit sei in Gefahr und müsse gerettet werden. Zu den Gemeinsamkeiten zählt allerdings, dass durch beides über einen Zeitraum von mehreren Jahren Milliardenwerte vernichtet werden. Der Unterschied hierbei besteht hingegen darin, dass beim Krieg die Vernichtung sichtbar wird. Zerstörte Häuser und Autos liefern im Gegensatz zum schleichenden Wertverlust an Millionen Dieselautos drastische Bilder. Den Selbstzündern sieht man schließlich den Schaden, den sie erleiden, nicht an. Er ist zudem Schwankungen unterworfen und wird auch erst beim Verkauf realisiert.

Den Verkauf wünscht sich ein Kfz-Händler generell möglichst bald, während der private Dieselbesitzer gut beraten ist, zu warten und auf bessere Zeiten zu hoffen. Diese sollen für die geplagte Auto-Nation nun endlich kommen, wenn man den Worten der Diesel-Gipfel-Teilnehmer Glauben schenken darf.

Dafür gibt es jedoch immer weniger Anlass, denn inzwischen scheint sich der Virus des Innenministers „rein in die Kartoffeln – raus aus den Kartoffeln“ auch auf den Verkehrsminister übertragen zu haben.

Keimte nämlich Optimismus auf, dass nun durch eine faire Kostenverteilung zwischen Fahrzeugbesitzen, Herstellern und dem an der Situation nicht ganz unschuldigen Staat, bzw. seinen Regierenden dieses unsägliche Dauerthema bald ein Ende finden und wieder Ruhe an der Diesel Verkaufsfront einkehren würde, machte Herr Scheuer zum Ende dieser Woche noch schnell eine Rolle rückwärts.

Aus Angst vor Gewährleistungsrisiken wollen die Hersteller nun doch nicht mehr nachrüsten und gemeinsam mit Staatsmitteln lieber den Neukauf mit Prämien anreizen.

Es wäre für die Gebrauchtwagensituation allerdings fatal, wenn sich wieder einmal über den Grundsatz, dass jegliche staatliche Förderung zu einer enormen Verschiebung des wirtschaftlichen Gleichgewichts führt und daher wohl überlegt sein muss, hinweggesetzt wird.

Nach Wohlüberlegtem sieht es allerdings derzeit leider weniger aus und es bleibt nur zu hoffen, dass sich der hessische Ministerpräsident durchsetzt, der richtigerweise festgestellt, dass ein Großteil der Bevölkerung auch für einen prämiengeförderten Neuwagen kein Geld hat.

Diesen weiteren Schaden gilt es auch für den Gebrauchtwagenhandel zu verhindern, denn dort sitzt vielen noch der Schreck aus den Zeiten der Abwrackprämie in den Gliedern, die gravierende wirtschaftliche Schneisen in die Landschaft des deutschen Autohandels geschlagen hat.

Ihr BVfK wird auch diesmal wieder ein genaues und kritisches Auge auf die Entwicklung halten und wenn das kommt, was nicht zu verhindern ist, für unsere Mitglieder das Beste daraus machen, denn es ist wie damals zu befürchten, dass man wieder versuchen wird, den freien Handel aus dem Geschäft mit geförderten Neu- und Jahreswagen heraus zu halten.

Das konnten wir bereits damals und werden es auch jetzt erfolgreich verhindern, denn auch im Jahr 2009 hieß unser Auftrag bereits:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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1931er Delage auf dem BVfK-Stand bei der Retro Classics Cologne 2018.

Ein ganz besonderes Schmuckstück wird den BVfK-Stand bei der Retro Classics Cologne 2018 bereichern: Ein Delage D 8 Open Tourer aus dem Jahr 1931 wird dort für weniger, als 200.000 € angeboten. Der Motor schöpft seine 120 PS aus über 4 Liter Hubraum, was für den damals bei englischen Sportwagen typisch satten Sound und üppiges Drehmoment sorgt.

Der zentral im Bereich des Übergangs von Halle 6 zur Halle 9 bestens gelegene, knapp 400 qm große "Inselstand" des BVfK ist damit fast ausgebucht. Wer sich also einen der noch wenigen freien Plätze sichern will, sollte sich beeilen.

Rechtzeitige Reservierung der Ausstellungsflächen ist ebenso empfohlen, wie die Anforderung von Freikarten (begrenzt):

oldtimer@bvfk.de  /  www.retro-classics-cologne.de

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Marketing ist alles - oder wie erziehe ich meine Kundschaft:

VERKAUFE DIESEN WUNDERSCHÖNEN BENZ IM GUTEN ZUSTAND UND QUASI AUS 1.HAND AN EINEN LIEBHABER, DER DIESEN WAGEN ZU SCHÄTZEN WEISS! … ABSOLUTER WINTER/FESTPREIS,  K E I N   HANDELN MEHR MÖGLICH ! ! ! … KEINE  E-MAIL B E A R B E I T U N G  MÖGLICH, WERDEN AUCH NICHT BEANTWORTET ! K E I N  TAUSCH, KEINE INZAHLUNGNAHME, KEINE TEPPICHE !

gefunden bei mobile.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Warum Whobuysmycar anders/besonders ist

 

Manch einer mag vielleicht denken, "jetzt kommen die vom BVfK auch noch mit einer Ankaufplattform um die Ecke, die gibt's ja inzwischen zu Hauf...". 

Schaut man einmal genauer hin und vergleicht mit anderen, dann erkennt man den Unterschied, der unser System zu etwas besonderen, bald schon einzigartigen macht. 

Unsere Vision und die Ziele unserer Arbeit sind nun auch dem Fahrzeuganbieter auf der Whobuysmycar-Startseite offengelegt: 

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Unser Ziel: 

WBMC ist den strengen Seriositätsverpflichtungen des Bundesverbandes freier Kfz-Händler verpflichtet und möchte Sie daher nicht mit überhöhten Preiserwartungen anlocken. 

Unser Anspruch:

Einen Ankaufspreis auf Grundlage Ihrer Angaben zum Zustand Ihres Fahrzeugs zu ermitteln und dann, wenn Sie es wünschen einen professionellen Ankäufer aus dem Mitgliederkreis des BVfK zu vermitteln, der dann nicht versuchen wird, den Preis mit fadenscheinigen Argumenten zu drücken. 

Unser Versprechen:  

Um diese Qualität sicherzustellen, steht Kunden von BVfK-Mitgliedern die für Verbraucher kostenlose Schiedsstelle  ( Link ) des Verbandes zur Verfügung. 

Perspektive: 

Digital-Optimiert. Dass es der BVfK mit seinem ambitionierten Qualitätsanspruch auch beim Fahrzeugankauf sehr ernst meint, wird an einer in der Entwicklung befindlichen weiteren Ausbaustufe des Systems deutlich, die es ermöglichen wird, sein Auto „vom Wohnzimmersofa“ aus zu verkaufen, also online einen verbindlichen Kaufvertrag abschließen zu können und zur Abwicklung nur noch mit einem der über 800 BVfK-Händler in Kontakt treten zu müssen.

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So langsam kommt Leben in Form von Traffic auf die Seite und wir knacken auch bald die 100 mit den teilnehmenden BVfK-Händlern, was uns natürlich sehr freut. Jetzt kommt es natürlich auch auf Sie an, für noch mehr Autos zu sorgen, sei es B2B oder C2B. Am besten gelingt der erste Schritt mit der Verlinkung von Whobuysmycar auf Ihrer Händlerwebseite. Bestenfalls sogar mit unserem iFrame zur Fahrzeugbewertung, denn in Kürze haben wir die Priorisierungsfunktion fertiggestellt.

Das heißt: Wir ein Fahrzeug über Ihre Händlerwebseite auf WBMC angeboten, bekommen Sie eine E-Mail mit der Information, dass ein neues Fahrzeug über Ihre Webseite zu uns gelangt ist, und erhalten zusätzlich ein 3-stündiges Vorbuchungsrecht an diesem Fahrzeuginserat, bevor es in den allgemeinen Bereich gelangt. In Kürze geht die Information raus, wenn die Funktion ins Live-System überspielt worden ist. 

PS: Danke für die Vorschläge zur Optimierung unserer Plattform. Einiges werden Sie auch schon recht zeitnah in unserem System wiederfinden. Also immer fleißig weitere Vorschläge senden, ist ja auch euer Tool, wir entwicklen es nur für Euch!

Fragen und Anregungen gerne per E-Mails an: m.manthey@bvfk.de.

Eine erfolgreiche nächste Woche wünscht

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

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Aktuelle Fahrzeugangebote:

 

 
 

Mercedes-Benz-C 180

EZ: 2001
km-Stand: 168000

B2B Preis:

€ 3.500

 
 
 
 

Mercedes-Benz-C 180

EZ: 2007
km-Stand: 124900

B2B Preis:

€ 11.990

 
 
 
 

Mercedes-Benz-C 180

EZ: 2010
km-Stand: 88000

B2B Preis:

€ 14.990

 
 
 
 

Mercedes-Benz-C 180

EZ: 2010
km-Stand: 88000

B2B Preis:

€ 15.790

 
 
 
 

Mercedes-Benz-C 180

EZ: 2010
km-Stand: 80000

B2B Preis:

€ 15.990

 
 
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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

 „Call Me Maybe“  

 

Kfz-Neuwagenkäufer hat Anspruch auf Deaktivierung des Notrufsystems (AG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.2018, Az. 44 C 3147/17)

 

Den Fahrzeugherstellern seit dem 31.03.2018 auferlegte Verpflichtung, alle neuen Pkw- und Nutzfahrzeugmodelle mit sogenannten „eCall“-Systemen ausstatten zu müssen, wirft neben datenschutzrechtlichen Aspekten auch in kaufrechtlicher Hinsicht Fragestellungen auf, mit denen sich nun das Amtsgericht Düsseldorf auseinanderzusetzen hatte.

Der verklagte Verkäufer hatte in der Fahrzeugbestellung unter Ausstattungsmerkmalen „M. Notrufsystem“ aufgeführt und dies weder schriftlich, noch im Rahmen der Verkaufsgespräche näher erläutert. Die Abschaltung einer solchen dauerhaft aktiven Einrichtung seitens des Käufers ist nicht möglich, weshalb dieser den Händler kurzerhand verklagte, das System im Rahmen der Sachmängelhaftung entweder zu deaktivieren, oder den Kaufpreis um 10 % zu mindern. Im Wesentlichen stützte er sich dabei auf die ihm unliebsame Übertragung personenbezogener Daten.

Das Gericht gab dem Käufer recht und verurteilte den Verkäufer zur Mängelbeseitigung. Die Datenübermittlungsfunktion stelle eine nachteilige Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit des Fahrzeugs dar. Nach Auslegung des objektiven Empfängerhorizonts sei die Beschreibung im Bestellformular unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des Vertragsschluss derart zu interpretieren gewesen, dass die automatische Datenübertragung weder rechtlich vorgesehen sei, noch dem üblichen Standard bei Kraftfahrzeugen entspreche und damit nicht Gegenstand der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit sein könne.

Der Käufer dürfe mangels gegenteiliger Vereinbarung davon ausgehen, dass derartige Einrichtungen deaktivierbar sind. Abweichendes könne sich auch nicht aus Werbeangaben oder sonstigen öffentlich zugänglichen Informationen ergeben, wenn hierauf im Vertrag nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Es sei lediglich eine Anlage geschuldet, die Notrufe absetzen könne, nicht aber gegen den Willen des Käufers dauerhaft Daten übertrage.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung

Wie das nicht rechtskräftige (!) Urteil vor dem Hintergrund der fortschreitenden Verbreitung von eCall-Systemen einzuordnen ist, bleibt fraglich. Das Gericht stützt seine Auffassung im Wesentlichen auf die zum Zeitpunkt der Entscheidung rechtlich nicht verpflichtende Datenübertragung und den fehlenden Standard für Neufahrzeuge, sodass der Käufer nicht von einem aktiven Notrufsystem ausgehen müsse.

Jene Sichtweise könnte sich aufgrund der Fahrzeugherstellern EU-seitig auferlegten Einbauverpflichtung von eCall-Systemen zwar ändern, allerdings war diese dem Gericht zum einen bereits bekannt, zum anderen dient sie nur dem Erhalt der EU-Typgenehmigung und gilt somit derzeit nicht für alle Neufahrzeuge. In der Regel besitzt eine Typgenehmigung ihre Gültigkeit nämlich für zwei Fahrzeuggenerationen und muss unter Umständen auch bei einem Modellwechsel nicht erneuert werden. Eine flächendeckende Verbreitung kann sich somit noch lange hinauszögern, nach Einschätzung des Versicherungsverbands GDV etwa bis zum Jahr 2035, sodass von einem flächendeckenden Standard noch nicht gesprochen werden kann.

Sollte der Entscheidung des Amtsgerichts auch in der letzten Instanz gefolgt werden, hätte dies zur Vermeidung von gewährleistungsrechtlichen Inanspruchnahme u.U. zur Folge, dass der Käufer über die käuferseitig unmögliche Deaktivierbarkeit des Notrufsystems entsprechend aufgeklärt werden müsste. Der BVfK wird über die weitere Entwicklung des Verfahrens nach Bekanntwerden berichten und anschließend entsprechende Handlungsempfehlungen aussprechen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

 

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>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Termine:

15. – 18. November 2018 Retro Classics Cologne. BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer auf einem eigenen Stand.  www.retro-classics-cologne.de Teilnehmerinformationen: 2018-retro-koeln@bvfk.de

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